Rundmail PV-Anlagen – Info vom Stadtverband Leipzig der Kleingärtner e.V.

In der z.Z. in Überarbeitung befindlichen Kleingartenordnung des Stadtverbandes ist folgende Formulierung zum Umgang mit PV-Anlagen vorgesehen:

Auf schriftlichen Antrag können durch den Vorstand Minianlagen mit einer max. Fläche aller Solarmodule von 4 m², einer Spannung von max. 60 V DC sowie einer Leistung von max. 600 Watt als reine Insellösung ohne Anschluss an eine vorhandene Stromanlage im Verein, unter Beachtung der Abstandsflächen gemäß der aktuellen sächsischen Bauordnung, genehmigt werden. Die Solarmodule sind grundsätzlich fest auf dem Laubendach zu installieren und müssen jederzeit wieder zurückgebaut werden können.

Die Einspeisung von Strom aus einer Photovoltaikanlage in die vorhandene Elektroanlage in einer Kleingartenlaube ist verboten.

Die Erweiterung oder der Ersatz der bisherigen Stromversorgung führt zum Verlust des gem. § 20a Nr. 7 BKleingG bestehenden Bestandsschutzes der existierenden Elektroanlage der Gartenlaube.

Ziel ist, eine überarbeitete Kleingartenordnung am 04. November 2024 der Mitgliederversammlung als Beschlussvorlage vorzulegen. Bis dahin können Sie sich an der Empfehlung der Stadt Leipzig orientieren (Schreiben vom 27.06.2024):

Die Stadt Leipzig gibt für die nach Generalpachtvertrag vom 30.09.1993 an den Stadtverband verpachteten Flächen folgende Empfehlungen für den Einsatz von PV-Anlagen in Kleingartenanlagen:

1. PV-Anlagen sind nur auf bestehenden Dachflächen und/oder an bestehenden Lauben- oder Vereinshauswänden zu installieren.

2. Für Kleingartenparzellen kann aus rechtlicher Sicht derzeit nur eine Insellösung (keine Einspeisung in das Stromnetz) für die Gewinnung von Arbeitsstrom empfohlen bzw. zugelassen werden. Die Insellösung könnte in KGA ohne Stromanschluss eine geeignete Lösung sein.

3. Auf Vereinshäusern ist die Errichtung von PV-Anlagen sowohl als Insellösung als auch mit Netzeinspeisung nach Bundeskleingartengesetz zulässig. Die Größe der Anlage hängt von den Vorgaben des Netzbetreibers ab, steuerliche Aspekte sind zu beachten. Es sind PV-Anlagen mit einer optimalen Flächenauslastung zu bevorzugen.

4. Eine Kombination der Nutzung von Vereinshausflächen und Laubenflächen für den Vereinsstrom kann derzeit wegen zahlreicher ungeklärter Faktoren nicht empfohlen werden. Eine Prüfung der Realisierbarkeit ist in Form eines Pilotprojektes — Projektleitung Stadt Leipzig — vorgesehen.

Diese Empfehlungen listen das Maximum der derzeit denkbaren Möglichkeiten auf. Die Vereine können durch Beschlüsse, etc. eine Einschränkung vornehmen. Außerdem können die Empfehlungen durch die Festlegung zu elektrischen Leistung der PV-Anlagen ergänzt werden.

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