KGV „Einigkeit“ e.V. Leipzig
Gemeinsam gärtnern…Aktuell:
Dokumente zur Vereinsgeschichte
Für alle, die in die Historie des Vereins eintauchen wollen und für Gartenfreunde, die etwas in Nostalgie schwelgen möchten: Hier sind digitalisierte…
Kampf der Giganten
„Kampf der Giganten“ in der Abendsonne am 27.06.2025 Wir suchen noch „Gladiatoren“ und Unterstützer*innen, die unsere „Einigkeit“ bei diesem Event glorreich vertreten….
Infos zu unserem Verein
Die Lage
Das Gelände des Kleingärtnervereins „Einigkeit“ e.V. Leipzig liegt im südlichen Teil des Leipziger Küchenholzes, einer ausgedehnten Parkanlage, am Rande des Leipziger Auenwaldes, zwischen den Stadtteilen Schleußig, Kleinzschocher und Großzschocher, verschont von Straßenverkehr und Industrielärm.
Das Gelände des KGV „Einigkeit“ e.V. ist öffentlich zugänglich, die Öffnungszeiten sind an den Eingangstoren angegeben.
Nutzen Sie einmal die Gelegenheit und besuchen Sie unsere Anlagen und schauen was unsere Kleingärtner so anbauen. Gern nutzen Sie mit der Familie unseren kleinen Kinderspielplatz, der sich im Vorfeld des Vereinshauses befindet.


Mit seinen 165 Gärten ist der KGV „Einigkeit“ ein eher kleiner, überschaubarer Verein.
Diese Überschaubarkeit gewährleistet ein angenehmes Miteinander und ein aktives Vereinsleben.

Aktivitäten, die den Zusammenhalt des Vereins ausmachen.
Das Gartenjahr startet mit dem Tanz in den Mai, wo Kinder basteln können und Erwachsene bei der Pflanzguttauschbörse ins Gespräch kommen. Dem Verein ist der Erfahrungsaustausch untereinander sehr wichtig.
Gefolgt vom Sommerfest mit Kinderfest beendet der Verein sein Gartenjahr mit einem Erntedankfest.

Der Verein arbeitet für die Bedürfnisse seiner Pächter.
2006 wurde ein Kompostgarten angelegt, der Grünschnitt aus den Gemeinschafts-stunden wird dort biologisch kompostiert und Gartenfreunde können sich überschüssige Erde für Ihre Gärten holen (je nach Verfügbarkeit).
Gerade im Generationswechsel möchten wir unseren älteren Pächter eine Perspektive geben, wenn diese ihren Garten aufgeben müssen. Deshalb kooperieren wir mit dem Verein Denkmalsozial, der den Gemeinschaftsgarten DILL für interessierte Hobbygärtner anbietet.

DU wirst gebraucht…
Damit der Kleingärtnerverein „Einigkeit“ e.V. ein lebendiger Verein bleibt, brauchen wir immer Gartenfreunde, die neben der Arbeit im Kleingarten auch die Vereinsarbeit gestalten. So z.B. für die Gartenfachberatung oder für die Organisation und Durchführung der Vereinsfeste. Auch für den administrativen Bereich (Vorstand, Revision, Energiekommission) brauchen wir für einen funktionierenden Verein Nachwuchs. Wenn du ein paar Stunden Zeit erübrigen kannst, hilfst du dabei, dass wir alle auch in Zukunft gemeinsam unsere Gärten genießen können. Auch wenn du noch neu im Verein bist: mach‘ mit – schreib‘ uns, was du gestalten möchtest, welche Interessen und Fähigkeiten du in den Verein einbringen kannst. Wir sind nicht nur Pächter, sondern Mitgieder einer Gemeinschaft, die von ehrenamtlichem Einsatz lebt!
Das Vereinsheim
Im Vereinsheim (keine öffentliche Gaststätte!) können sich Mitglieder und Freunde des Kleingartenvereins „Einigkeit“ e.V. treffen.
Für private Veranstaltungen, wenn die Wohnung für die Hochzeitsfeier, den Schulanfang, die Jugendweihe oder Konfirmation, oder die Geburtstagsfeier zu klein ist, kann das Vereinsheim gemietet werden.
Aktuell ist die Vermietung nur an Vereinsmitglieder möglich. Gebührenliste im Mitgliederbereich. Für eine Kontaktaufnahme nutzen Sie die Vereinstelefonnummer (01575- 0426090, Anrufbeantworter) oder das Kontaktformular.
Nutzung eines Kleingartens
Der Zweck der gepachteten Parzellen ist die kleingärtnerische Nutzung, d.h. ein maßgeblicher Anbau von Obst, Gemüse und Kräutern. Ausschließliche Zier- und Erholungsgärten sind nicht erlaubt. In der Regel ist mindestens ein Drittel der Fläche zur Erzeugung von Gartenbauprodukten zu nutzen. Die Kleingärtner sind verpflichtet, die Vorschriften des Bundeskleingartengesetzes und die Kleingartenordnung des Stadtverbandes Leipzig zu beachten. Danach sind z.B. auch Waldbäume in einem Kleingarten nicht zulässig.
